VERTRAGSABSCHLUSS

Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen ausschließlich diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen zugrunde. Sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Abweichende Bedingungen des Abnehmers, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Werden Lieferverträge und sonstige Vereinbarungen von uns schriftlich bestätigt, so ist allein der Inhalt der Bestätigung maßgebend, wenn der Abnehmer nicht unverzüglich widerspricht.

LIEFERUNG

Lieferfristen und Liefertermine gelten stets nur annähernd. Die Lieferfrist beginnt, sobald sämtliche Einzelheiten der Ausführung klargestellt und beide Teile über die Bedingungen des Geschäftes einig sind. Geraten wir in Lieferverzug oder wird uns die Lieferung -gleich aus welchem Grunde- unmöglich, so stehen dem Käufer Schaden-ersatzansprüche gleich welcher Art nicht zu, sofern wir den Verzug oder die Unmöglichkeit nicht zumindest grob fahrlässig herbeigeführt haben. Das Recht zum Rücktritt vom Vertrage bleibt hiervon unberührt. Nimmt der Käufer die Ware nicht ab, so sind wir berechtigt, nach Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen vom Vertrage zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserteilung ohne jeden Abzug oder innerhalb 10 Tagen mit 2% Skonto zu bezahlen. Rechnungen für Reparaturen und Lohnarbeiten sind generell sofort nach Eingang rein netto zur Zahlung fällig. Im Falle des Verzuges können wir Zinsen in banküblicher Höhe verlangen. Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn die Zahlungsbeding- ungen nicht eingehalten oder uns nach jeweiligem Abschluß Umstände bekannt werden, die nach unserer Ansicht geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern. Ferner sind wir in einem solchen Falle berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen auszuführen. Falls Vorauszahlung bzw. Sicherheitsleistung nicht erfolgen, sind wir berechtigt, nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

EIGENTUMSVORBEHALT

Wir behalten uns allen von uns gelieferten Waren (Vorbehaltsware) das Eigentum vor, bis der Käufer die gesamten , auch die künftigen erst entstehenden Verbindlichkeiten - gleich aus welchem Rechts-grunde - aus der Geschäftsverbindung mit uns getilgt hat. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung und Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Kunden, steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis der Vorbehaltsware zum Wert der anderen verwendeten Waren. Erlischt unser Eigentum durch Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung, so überträgt uns der Käufer bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen verwendeten Ware. Er verwahrt sie unentgeltlich auch für uns. Der Kunde hat uns auf Verlangen jederzeit Auskunft über den Verbleib der Vorbehaltsware zu erteilen.

GEWÄHRLEISTUNG

Die von uns gelieferte Ware ist unverzüglich nach Eintreffen bei dem Käufer sorgfältig zu untersuchen. Sie gilt als genehmigt, wenn eine Mängelrüge nicht binnen 8 Werktagen nach Eintreffen der Ware oder, wenn die Mängel bei unverzüglicher sorgfältiger Untersuchung nicht erkennbar waren, binnen 8 Werktagen nach der Entdeckung bei uns eingegangen sind. Bei Mängeln oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft der gelieferten Ware sind wir nach unserer Wahl zur Wandlung, Minderung, Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Käufer unter Ausschluß aller weiteren Ansprüche -gleich welcher Art und gleich aus welchem Rechtsgrund- nach seiner Wahl Wandlung oder Minderung verlangen. Alle sonstigen, dem Käufer wegen oder im Zusammenhang mit Mängeln oder Fehlen zugesicherter Eigenschaften der gelieferten Ware etwa zustehenden Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrunde, sind ausgeschlossen, soweit wir nicht zumindest grob fahrlässig gehandelt oder eine Eigenschaft zugesichert haben, welche den Kunden gegen das Risiko von etwaigen Mängelfolgeschäden absichern soll. Zur Vornahme aller uns notwendig erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Kunde uns hinreichend Zeit und Gelegenheit zu geben, andernfalls sind wir von der Mängelhaftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei wir sofort zu verständigen sind, oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug sind, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen oder Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen. Auch außerhalb des Bereichs der Gewähr-leistungshaftung sowie der Haftung wegen Unmöglichkeit oder Verzuges haften wir nur bei zumindest grobem Verschulden. Die Rücksendung der Ware hat unverzüglich zu erfolgen. Nach Ablauf einer Frist von 30 Tagen seit Lieferung ist der Anspruch des Auftraggebers erloschen, gleichgültig ob eine Mängelrüge erfolgt ist oder nicht.

ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung zwischen uns und dem Kunden ist nach unserer Wahl Tuttlingen oder der Sitz des Kunden. Für Klagen gegen uns ist Tuttlingen ausschließlicher Gerichtsstand. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen oder des Liefervertrages unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungennicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der nichtigen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.

GELETU Feinwerktechnik
Frank Leopold
Wagenstr. 34
78532 Tuttlingen

Tel.: 07461/78780
Fax.: 07461/75793
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